SICHERHEITSPRÜFUNGEN

Omnibusse, Taxis und Mietwagen und Fahrzeuge zur Schulkinder-Beförderung müssen zwischen den Hauptuntersuchungen (HU / UMA) regelmäßig einer besonderen Untersuchung unterzogen werden (§41 bzw. §42 BOKraft). Die Prüfung dient als Nachweis bei Behörden, aber auch der Sicherheit von Fahrern und der Fahrgäste, die sie täglich zu den unterschiedlichsten Zielen bringen. Auch LKWs, Baumaschinen oder andere Sonderfahrzeuge müssen regelmäßig der Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 StVZO unterzogen werden.

Im Fokus der Sicherheitsprüfung stehen sicherheitsrelevante Fahrzeugteile, die besonders von Verschleiß betroffen sind oder als reparaturanfällig gelten. Jeder festgestellte Mangel muss anschließend behoben werden, bevor die Bescheinigung der Sicherheitsprüfung erteilt werden kann.

Als erfahrene und fachkompetente Prüfer führen wir bei DUREK+BERGER für Sie die Sicherheitsprüfung im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch.

LEISTUNGEN

  • Untersuchung des Fahrzeuges in Ausführung, Zustand, Funktion und Wirkung von Bauteilen und Systemen z. B. Verbindungseinrichtungen von Fahrwerk und Fahrgestell, Lenkung, Bremsanlage, Auspuffanlage, Reifen und Räder

Das könnte Sie auch interessieren: Im Rahmen der amtlichen Leistungen stehen wir Ihnen gern auch zur Durchführung der HU/UMA an Ihrem Fahrzeug zur Verfügung. Sie wird zwischen den Intervallen der Sicherheitsprüfung fällig. Den Link zu den relevanten Vorschriften von §41 bzw. §42 BOKraft und § 29 StVZO finden Sie unter SERVICE.