AMTL. OLDTIMER-GUTACHTEN

Unter dem Begriff Oldtimer werden umgangssprachlich Fahrzeuge zusammengefasst, die viele Jahre nach Produktionsende noch immer regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs sind, gelegentlich für Ausfahrten genutzt werden oder in der Garage schlummern und liebevoll gepflegt werden. Der Gesetzgeber hat den Begriff präzisiert: Oldtimer ist nach dem Gesetz ein Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist und besondere Voraussetzungen erfüllt, die gutachterlich überprüft und festgehalten sein müssen.

So muss das Fahrzeug weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sein und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Der Halter bekommt über das Oldtimer-Gutachten (pauschale) Steuervorteile und das Fahrzeug erhält das H-Kennzeichen bzw. ein rotes 07-Kennzeichen.

DUREK+BERGER führt als amtlich zugelassenes Prüf-Unternehmen die nach § 23 StVZO vorgeschriebenen Prüfungen durch und hält die Prüfergebnisse in einem Gutachten fest.

LEISTUNGEN

  • Hauptuntersuchung des Fahrzeuges nach § 29 StVZO#
  • Begutachtung des Pflege- und Erhaltungszustandes des Fahrzeuges
  • Begutachtung des Originalzustandes der Hauptbaugruppen z. B. Karosserie, Rahmen

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