ÄNDERUNGSABNAHMEN

Besondere Felgen, breitere Reifen, sportlicheres Fahrwerk oder Spoiler: Ideen sind beim individuellen Styling eines Fahrzeugs keine Grenzen gesetzt, ein Serienfahrzeug bekommt damit eine ganz persönliche Note.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug umbauen, etwas anbauen oder sonstige Änderungen vornehmen, die nicht vom Fahrzeughersteller vorgesehen und dokumentiert sind, ist dafür nach § 19 StVZO eine besondere Genehmigung notwendig. Ansonsten verliert das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis. Bei einem Unfall besteht zudem das Risiko, dass Ihr Versicherungsschutz nicht mehr greift. Grundsätzlich ist die Änderungsabnahme bei allen Änderungen erforderlich, die nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind. Das betrifft z. B. die Montage anderer Reifen oder Räder, Front- oder Heckspoiler oder die Tieferlegung des Fahrzeugs.

Auch eine Anhängerkupplung, oder Maßnahmen zur Leistungssteigerung des Fahrzeugs (Chiptuning etc.) benötigen die Bescheinigung der Änderungsabnahme. Diese führt DUREK+BERGER als GTÜ-Partner im Namen und auf Rechnung der GTÜ gern für Sie durch.

LEISTUNGEN

  • Technische Prüfung und Abnahme von Umbauten, Anbauten und Änderungen
  • Umtragung von Zulassungen (z. B. bei LKWs, Campingmobilen, Mofas)
    Dokumentation der Ergebnisse nach § 19 Abs. 3 StVZO zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde
  • Nachforschung und Wiederbeschaffung verlorener Betriebserlaubnisse, Teilegutachten oder Teilegenehmigungen z. B. beim Hersteller oder Behörden

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