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GLOSSAR
Nachfolgend finden Sie einige Begriffe aus unseren Leistungsbereichen Begutachtung und Bewertung von Fahrzeugen sowie unseren amtlichen Leistungen als Partner der GTÜ.
130-Prozent-Grenze
Ersatz der Reparaturkosten (beim wirtschaftlichen Totalschaden) bis zur Höhe von 130 % des Wiederbeschaffungswerts, wenn die Weiternutzung des Fahrzeugs erwünscht ist
Bagatellschaden
Schadenhöhe unterhalb einer Grenze von 750,00 €
GTÜ
Deutschlands größte amtlich anerkannte Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger
Haftpflichtschaden
Schaden, der dem Geschädigten durch Fremdverschulden entstanden ist und für den die Haftpflichtversicherung des Verursachers aufkommt
HU/UMA
Hauptuntersuchung (HU) des Fahrzeuges mit integrierter Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems (UMA)
Kaskoschaden
Anspruch des Versicherten auf Ersatz der unfallbedingten Schäden durch seine Versicherung
Nutzungsausfallentschädigung
Entschädigung für den Nutzungsausfall des Fahrzeugs des Geschädigten
Oldtimer
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (§ 2 Nr. 22 FZV)
Restwert
Wert eines beschädigten Fahrzeugs auf dem Fahrzeugmarkt
Schadenabrechnung
Abstrakte Schadenabrechnung: Ermittlung der Höhe des Schadensersatzes auf Basis eines Kfz-Sachverständigen-Gutachtens oder Kostenvoranschlags einer Werkstatt
Konkrete Schadenabrechnung: Ermittlung der Höhe des Schadensersatzes auf Basis von Belegen z. B. Rechnungen einer Kfz-Werkstatt
Schadengutachten
Gutachten für ein Fahrzeug nach einem Unfall (z. B. Feststellung von Reparaturkosten, Restwert, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert)
Totalschaden
Technischer Totalschaden: Schaden am Fahrzeug, bei dem die Reparatur technisch unmöglich ist
Wirtschaftlicher Totalschaden: Schaden am Fahrzeug, bei dem die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen
Vorschaden
Vor einem neuerlichen Unfallschaden reparierte oder unreparierte Schäden am Fahrzeug
Wertminderung, merkantile
Wertverlust eines Fahrzeuges trotz Beseitigung des Unfallschadens
Wiederbeschaffungswert
Wert für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges in gleichem Wert