SCHADENGUTACHTEN

Schäden am Fahrzeug als Folge eines Unfalls sind ärgerlich und meist auch teuer. Umso wichtiger ist es, schnell und kompetent den Fahrzeugzustand in einem Gutachten festzuhalten und für Schadensersatzansprüche zu sichern. Gut, dass Ihnen mit DUREK+BERGER ein qualifiziertes und kompetentes Team zur Verfügung steht, das den Unfallschaden mit modernster Technik präzise erfasst und prozesssicher dokumentiert.

HAFTPFLICHT-SCHADENGUTACHTEN

Mit unserem Schadengutachten schaffen wir als unabhängige und neutrale Gutachter die sichere Basis, damit Sie die vollen Schadensersatzleistungen bei der gegnerischen Versicherung einfordern können.

Wenn Sie unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt waren und die Schadenhöhe für Bagatellschäden 750,00 EUR übersteigt, haben Sie das Recht zu einer unabhängigen und für Sie kostenfreien Begutachtung des Schadens. Wenn Sie unsicher sind, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, erstellen wir für Sie ein Kurzgutachten.

Den Gutachter können Sie beim Haftpflichtschaden frei wählen. Dies gilt auch dann, wenn der Unfallgegner bereits einen eigenen Gutachter beauftragt hat. Die Gutachterkosten trägt die gegnerische Versicherung. Mit unserem SCHADENSERVICE übernehmen wir auch gern für Sie die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung (ohne Rechtsberatung).

KASKO-SCHADENGUTACHTEN

Wenn Ihr Fahrzeug durch Ihr eigenes Verschulden in einen Unfall verwickelt wurde (Eigenschaden), wird ein Gutachter direkt von Ihrer Versicherung beauftragt, um den Schaden zu beurteilen. Die Höhe der Versicherungsleistung richtet sich nach den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages (Kaskobedingungen).

Wenn Sie mit dem Schadengutachten des Sachverständigen Ihrer Versicherung nicht einverstanden sind, können Sie DUREK+BERGER als unabhängige und neutrale Gutachter mit der Begutachtung der Schadenhöhe beauftragen. Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot.

LEISTUNGEN

  • Fotodokumentation und ggf. grafische Aufbereitung des Unfallhergangs, des Unfallschadens und Sicherung weiterer Indizien (z. B. Lackteilchen, Glassplitter, Abrieb)
  • Beweissicherung auch bei zunächst nicht geklärter Schuldfrage
  • Feststellung des aktuellen Fahrzeugwertes
  • Prüfung auf ggf. vorhandene Folgeschäden durch nicht sachgerecht durchgeführte Reparaturen
  • Ermittlung der Höhe der Reparaturkosten und der Zeit für die Reparatur
  • Feststellung der Wertminderung und des Restwertes
  • Feststellung der Höhe der Nutzungsausfallentschädigung und der Dauer der Wiederbeschaffung

Das könnte Sie auch interessieren: Wir erstellen im Rahmen unserer gutachterlichen bzw. bewertenden Tätigkeit ein OLDTIMER-WERTGUTACHTEN z. B. für die korrekte Ermittlung des Versicherungswertes z. B. für Schadensfälle mit Ihrem Oldtimer.